[Tilføjet med anden hånd:] ank. 27 April.
No 31
[Herefter med Dalgas hånd:]
Rom d 13teApril 1844
E E
In folge der uns sub 25 März zu ertheilen beliebten Vollmacht, haben wir Endesunterschriebne, nachdem Dalgas aus Livorno den 9te Abends angelangt war, uns vereinigt um den gegebnen Auftrag auszurichten. –
Die erste Sorge war bey einem Rechtsgelehrten uns zu erkundigen welche Vorschriften nach hiesigen Gesetzen in Erbschaftsangelegenheiten bestehen, und wir erfuhren daß wir berechtigt seyen, ohne uns an das Gericht zu wenden, auf alle effecten des verewigten Confrenzrath Thorwaldsen die Siegel zu legen; daß das Gesetz aber vorschreibe binnen Monatsfrist durch einen öffentlichen Notar ein förmliches Inventar darüber aufzunehmen, und zwar nach vorhergehender Anzeige in der ämtlichen Zeitung, damit ein jeder der Ansprüche geltend zu machen wähne, zugegen seyn könne. –
In folge dessen begaben wir uns den 10tn in dem Thorwaldschen großen Attelier und in den zwey kleineren Atteliers sämtlich in Piazza Barberini gelegen, um dieselben zuzuschließen zu verriegeln und zu versiegeln. Am folgenden Tag verfügten wir uns in der von Thorwaldsen gemietheten Etage No 46 Via Sistina wo die Wittwe Frau Paulsen wohnte und erboten uns die Erlaubniß die sich daselbst befindenden effecten Thorwaldsens in Verwahrung nehmen zu dürfen – die Frau Paulsen zog aber vor diese Wohnung zu verlassen um uns die ganz freye disposition der sich darin befindlichen Gegenstände zu geben, und wirklich ließ sie uns Abends des 11ten die Schlüssel überreichen, worauf wir am folgenden Tag alle werthvolle Gegenstände, und die von Herrn Bravo bereits am 8tn versiegelten Comoden und Schreibtische welche anscheinend Papiere enthalten, in einem Zimmer zusammenstellen ließen. – In einem andern Zimmer ließen wir die bekanntlich von dem verstorbnen Brønsted bey Thorwaldsen hinterlegten Gegenstände (meistens zugenagelte Kisten) transportiren und versiegelten diese beiden Gemächer so daß nur wenige Gyps Abgüße, die nicht leicht transportirt werden können, übrig bleiben jedoch der speciellen Bewahrung des Bildhauers Hrn Holbeck anvertraut sind, der ebenfalls versprochen hat ein wachsames Auge auf die Atteliers zu halten.
Mit dieser operation sind wir erst gestern Abend fertig geworden, aber wir haben uns auch zu dem Gypsgießer A. Ceci begeben, dessen sich Thorwaldsen bediente, und die Formen die er besitzt zu reclamiren, worüber er uns eine Note versprochen, dabey die Bemerkung machte daß er dagegen eine forderung von 80 bis 100 Scudi habe. –
Bey dem Banquier Torlonia machten wir die Anzeige des Todesfall damit über die da deponirten Gelder nicht verfügt werde, wovon er auch Vormerkung machte. –
Somit glauben wir den uns gegebnen Auftrag vorläufig erfüllt zu haben, und gewährtigen neue Instructionen welche hoffentlich bald eintreffen werden da sich Dalgas nicht lange hier aufhalten kann. –
Wir müßen noch die Anzeige machen daß sich verschiedne Personen im eignen und zum Theil im Namen anderer gemeldet, um Ansprüche auf Arbeiten des Verstorbnen, oder Geldforderungen für geleisteten Arbeiten zu machen. – Da dieselben indessen bis jetzt nur mündlich vorkamen, so warten wir mit näherer notiz darüber bis sie eine ernstern form annehmen. –
Belieben Sie sich vorzumerken daß alle Documente welche Sie im Fall kommen sollten hieher zu schikken, nur dann gerichtlich benutzt werden können wenn sie von einer Behörde vidimirt dessen Land hier eine Gesandschaft unterhält, und wir sind der Meinung daß es am besten wäre die vidimation des dortigen Oestreichsch Botschafter zu wählen. –
Hochachtungsvoll und ergebenst empfehlen sich
C A Dalgas Dänischer Consul in Livorno
I. Bravo Dänischer Agent in Rom
[I venstre margen på den anden led, tilføjet med Brocks hånd:]
Fremlagt i Session d 30 April i Cftr Thorvaldsens Bo.
G Brock