Ew: Excellenz
gefälliges Schreiben vom 16 d würde ich unverzüglich beantwortet haben wenn ich nicht den nöthigen Erkundigungen über den Umstand, den dazu Veranlassung gab, hätte einziehen müssen. – Da ich mich jedoch jetzt vollständig darüber unterrichtet habe, so halte ich es auch für meine Pflicht Ew: Excellenz den genauen Hergang mitzutheilen, da ich selbst, wenn die Sache sich durchaus so verhielte wie sie Ew: Excellenz berichtet worden zu sein scheint, dero gerechten Unwillen theilen müsste.
Ew: Excellenz wird erinnerlich sein wie der Herzogl: Modenesischen Geschäftsträger es ablehnte dem Bildhauer Bienaimé den nöthigen Schutz angediehen zu lassen, und wie damals ohne dero gütige Verwendung die angedrohte Maasregel ohne weitere gerichtliche Form über ihn in Erfüllung gegangen sein würde.– In dem Gefühle dieses Zustandes von Unsicherheit konnte Bienaimé nicht umhin zu äussern wie unglücklich es für ihn gewesen sein würde, wen er dero hohe Protektion entbehren müssen und wie übel seine Stellung ware, wenn bei einer einst möglichen Abwesenheit Ew: Excellenz solche Willkührlichkeiten wiederholt werden sollten, da er sich dann ohne so mächtige Garanzien jeder boshaften Verläumdung blossgestellt sehen würde. – Bei einer solchen Gelegenheit eröffnete ihm Horace Vernet, dass er als Sohn eines geborenen Franzosen die Rechte eines französischen Unterthanen reklamieren könne, eine Maasregel zu der er, abgesehen von den politischen Vortheilen, stets rathen würde, indem ihm bei dem gegenwärtig sehr prekairen Zustande der schönen Künste auch der Gewinn erwünsche an den Concurrenzen um öffentliche Arbeiten, die regelmässig von dem franz: Gouvernement vertheilt werden Antheil nehmen zu können. – Da nun Herr Vernet überdiess sich erbot die einleitenden Schritte selbst zu thun, so schien es Bienaimé wohlgethan, ein für ihn in mehrfacher Rücksicht so vortheilhaftes Anerbieten nicht sogleich von der Hand zu weisen. Bevor er aber ein Schritt dazu gethan, war es sein Wünsch Ew: Excellenz davon in Kenntnis zu setzen und dero Rath in dieser Sache einzuholen. In dieser Absicht wollte er bereits in verflosssener Woche sich die Ehre geben Ew: Excellenz aufzuwarten, da er auf den Sonntag wieder hin beschieden wurde, so wiederholte er Sonntag und Montag seine fruchtlosete Besuche.
Dies ist das einfache Verhältniss der Sache und zweifle ich nicht, dass Ew: Excellenz nach reiflicher Erwägung der Sache Dero gütigst angewandten Bemühungen nicht bereuen und meinem Empfohlnen auch fernerhin Ihren Schutz angedechen lassen werden. – Indem ich um so vielfache Belästigung ergebenst um Nachsicht bitte, habe ich die Ehre mich zu zeichnen
Rom, am 17 Januar 1831 | Ew: Excellenz ganz ergebenster Diener |