Contract
über die Fertigung eines Gypsmodells für den Erzguß eines Monuments zum Andenken
Maximilian I, Churfürsten von Bayern,
abgeschloßen auf Befehl, und unter Vorbehalt der allerhöchsten Genehmigung Sr Majestät des Königs Ludwig I von Bayern, zwischen dem Königl. dänischen Etatsrath, Albert von Thorwaldsen, und dem Königl. Bayrischen Geheimenoberbaurath L. von Klenze.
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Da Sr Majestät der König von Bayern sich entschloßen haben, dem Andenken Ihres erlauchten Vorfahren, Maximilian I, ein würdiges Denkmal zu errichten, und hiezu die Mitte des Wittelsbacher Platzes in München, und eine koloßale auf paßlichem archtektonischen Piedestale erhobene Reüterstatüe, im Kostüme der Zeit, bestimmt und festgesetzt haben, so wird die Modellirung dieser Reüterstatüe, so wie der Reliefs und anderer plastischen Arbeiten, welche vielleicht am Piedestale angebracht werden mögten, dem obenbenannten Ritter von Thorwaldsen, unter folgenden Bedingungen übergeben:
1o, Der Entwurf des ganzen Denkmals soll von Herrn von Thorwaldsen geliefert, aber das Piedestal so wie der Erzguß aller Bildwerke in München, auf Kosten Sr Majestät des Königs ausgeführt werden.
2o, Die Größe des Denkmals wird in der Art festgesetzt, daß die Statüe des Reüters selbst, aufrechtstehen zehn pariser Fuß, und das Pferd in verhältnißmäßiger Größe ausgeführt werde.
3o, Das Kostüme ist: mit bloßem Haupte, und soviel als es die Plastick zuläßt, der Zeit welcher der Churfürst angehörte, angemeßen. Stellung und Bewegung werden ganz dem Bildhauer überlaßen.
4o, Die Bedeütung der Reliefs welche am Piedestale anzubringen sind, soll nur mit Genehmigung Sr Majestät des Königs festgesetzt werden.
5o, Die Modelle in Gyps sollen vol[l]kommen vollendet und in wahrer Größe auf die Gefahr des Bildhauers nach München geliefert werden, und zwar bis zum 1st. December des Jahres 1832. Sollten im Transporte solche Beschädigungen geschehen daß ein oder das andere Modell unbrauchbar dadurch würde, so ist Herr von Thorwaldsen verbunden ein neües Modell statt des verdorbenen zu senden, ohne dafür auf besondere Vergütung Anspruch zu machen.
6o, Unter Voraussetzung dieser Bedingungen, wird als Zahlung für diese ganze Arbeit, die Summe von neün tausend, schreibe 9000 Scudi romani, in Rom, und zwar in folgenden Raten zahlbar, festgesetzt. Die erste Rate von 3000 Scudi am 1st. December 1831, nachdem in Rom das Gypsmodell des Pferdes in wahrer Größe vollendet ist; die zweite Rate von 3000 Scudi am 1st. October 1832, wenn ebendaselbst, und auf dieselbe Art, der Reüter seine Vollendung erhalten hat; und die dritte Rate von 3000 Scudi am 1st. December 1832, wenn sowohl diese beiden, als die Modelle der anzubringenden Reliefs, wohlbehalten und unversehrt in München angekommen, und abgeliefert worden sind.
7o, Im Falle der Unterbrechung dieser Arbeit durch den Todesfall eines der kontrahirenden Theile, soll obige Ratenaustheilung, als Norm für die Regulirung der zu leistenden Zahlungen dienen.
8o, Da nun beide Theile mit den Artickeln des obigen Contraktes übereinstimmten, so ward er von ihnen doppelt unterschrieben, um der Allerhöchsten Ratification vorgelegt zu werden.
München d 27st. Febr. 1830
LvKlenze
Genehmigt
München 2 März 1830
Ludwig