Gjenpart af et Brev fra v. Kolb, Rom d. 8 Junii 1844.
Da ich neuerdings Weisungen aus Stuttgart erhalten habe, die Angelegenheit wegen des Restes des Thorwaldsen’schen Schenkung in Ordnung zu bringen, so erlaube ich mir auf das Gespräch, das ich vor einigen Tagen mit Ewr. Hochwohl. über den nehmlichen Gegenstand zu pflegen die Ehre hatte, zurückzukommen. – Sie hatten die Gefälligkeit mir zu sagen, daß Sie von dem Hergang der Sache hinlänglich Kenntniß hatten – daß Sie keinen Zweifel in den von mir amtlich (in der Protestation an die Hrr Bravo und Dalgas) abgegebenen Aussagen setzten, – daß Sie selbst sowohl als die andere Hrrn Testaments Executoren gerne die Hand biethen wollten, um das Wort unserer Freundes Thorwaldsen zu lösen; – daß Sie aber bäthen die Sache vor der Hand auf sich beruhen zu lassen, bis alle Kunstgegenstände und Werke Thorwaldsens in dem Museum zu Copenhagen vereinigt seyn würden, weil sich dann leichter eine Gelegenheit darbiethen würde der Forderung des Stuttgarter Museums Folge zu leisten, als dieses jetzt in Form der Fall seyn könne. Da Sie mit der äusserste Delicatesse verfahren müssten, um das Publicum in Copenhagen nicht glauben zu machen, daß neuerdings Werke nach Stuttgart gegangen seyen, von welchen man in Copenhagen keine Abgüsse habe. Sie waren ferner so gefällig zu bemerken, daß eine Paragraph des Testaments den Executoren desselben die Vollmacht giebt, die sich vorfindenden Doubletten zu verwerthen, und daß diese Vorschrift denselben den gewünschten Anlaß geben werde, dem Museum in Stuttgart ein Aequivalent für de versprochenen Modelle und Gegenstände zu geben, und zwar unter der Form eines Tausches der vorgefundenen Doubletten gegen Abgüsse von andern Werken Thorwaldsens, welche sich bloß in Stuttgart, und nicht in Copenhagen vorfinden. – Ich nahm hierauf Anlass Ihnen zu bemerken, daß ich meinerseits ganz von der Wichtigkeit des Delicatessen Grundes, weshalb Sie wünschen müssten, die Entscheidung dieser Angelegenheit verschoben zu sehen, überzeugt sey, und dass ich nicht zweifle, daß man die Sache ebenso in Stuttgart ansehen werde, vorausgesetzt, daß die Angelegenheit selbst dadurch nicht in Vergessenheit gerathe. – Da ich nun, wie ich Ewr. Hochwohl. eben bereits zu bemerken die Ehre hatte, neuerdings angegangen worden bin, die fragliche Sache in Ordnung zu bringen, und da ich die Gründe angeben muss, weshalb ich dieser Weisung nicht nachkomme, so bitte ich Sie die Gefälligkeit zu haben, mir in Ihrer Antwort das Obenauseinandergesetzte zu bestätigen, und mir gefällig aufzugeben an wen, und bis wann sich die Direction des Stuttgarter Museums in Copenhagen melden soll, um die definitive Beendigung des Versprechens unseres Freundes Thorwaldsen herbeizuführen. – Ich werde dann Ihre gefällige Antwort der Direction des Museums nach Stuttgart senden, um derselben zu erklären, wesshalb [sic] ich hier keine weitere Schritte in der fraglichen Sachen und nahmentlich keine Erklärung in den notariellen Inventar, das Sie über die Nachlassenschaft machen lassen, vorgenommen habe. Genehmigen Ew. Hochw. den Ausdauer meiner vollkommenen Hochachtung &c.
Herpaa har jeg svaret som følger, under Dags Datum.
Ew. Hochwohlgeb. haben im geehrten Schreiben v. 8 d.M. den Wunsch geäussert, eine schriftliche Wiederhohlung meiner, in unserm Gespräche, d. 5te, mitgetheilten Meinung, des Thorvaldsensche Nachlasses betreffend, zu empfangen. – Obgleich mein kurzer Aufenthalt hier in Rom ganz und gar eine officielle Charakter vermisse, indem ich von meinen Collegen, den Hrrn Exceutores [sic] Test. in Copenhagen, nicht beauftragt worden bin, in diesen Angelegenheiten etwas Entscheidendes vorzunehmen, verfehle ich doch nicht, die erwünschte private Aeüsserungen hiedurch im Wesentlichen zu wiederhohlen, und sie als Resultate der ausgesprochenen Meinungen meiner Collegen in der Versammlung beim Empfange Ihres Protests, zu erklären. –
Ich habe auf diese Weise mir erlaubt zu äüssern [sic], daß, indem die Executores test. der Stadt Copenhagen dafür verantwortlich sind, daß mit allen von Th. nachgelassenen Effecten in gewissenhafter Uebereinstimmung mit seinem Testament und deren Codicille zu verfahren sei, so werden weder besagte Executores, noch sonst Jemand, über irgend einen, mehr oder weniger, bedeutenden Theil der, dem Museo angehörigen Gegenstände verfügen können, wo nicht irgend einen Beweis einer andern, speciellen Disposition, später als 1838, vorgelegt werden kann. – Da aber die §§ 5 u 7 der Codicille, meiner Meinung nach, es den Executoren anheim zu stellen scheinen, Doublet-Exemplare und andre für das Museum nicht zu benutzenden Sachen zum Besten des Museums zu verkaufen, und nun, wie es sich offenbar zeigen wird, einen nicht geringen Theil von Doubletten vorkommen werden, so würden die Wünsche Euer Königl. Würtembergischen Regierung um so leichter gewährt werden können, da das Copenhagener Museum seinerseits wohl wünschen mögte, durch eine zu treffende Uebereinkunft mit dem hochzuverehrende [sic] Vorstand der Sammlung in Stuttgart, Abgüsse von Thorwaldsenschen Sculpturen zu erhalten, die nur aus Stuttgart zu haben sind, nämlich von den Arbeiten zum Denkmale Schillers. – Daß eine solche Uebereinkunft dem Vorstande des Museums in Copenhagen sehr angenehm sein würde, wäre nicht zu bezweiflen, und auf diese Weise würde man am besten im Stande gesetzt werden, auch die Sammlung in Stuttgart mit mehreren Abgüssen dienen zu können, wobey indessen zu bemerken sein würde, daß, weil alle Original-Abgüsse dem Museo vorzubehalten, und Nichts abzugeben sei, was da vermisst werden könne, würde es zur Beruhigung unsrer Mitbürger unumgänglich sein, dass zuvörderst Alles in Copenhagen zusammengebracht würde, bevor irgend eine Disposition zu Stande gebracht werden könne, und, als meine volle Ueberzeugung habe ich hinzugefügt, daß meine Collegen dann, auf diese Weise, die Sache mit der möglichsten Liberalität aufnehmen würden.
Unvorzüglich werde ich es mir erlauben, dem Vorsteher der Executoren, dem Hrrn Conferenzrathe Collin, diese unsere Correspondenz mitzutheilen, in der Hoffnung, daß Sie, Verehrtester! binnen kurzer Zeit etwas Officielleres zur Einleitung dieser Angelegenheiten empfangen mögen.
Mit besonderer Hochachtung etc
TH
Sr Hochwlgb.
dem Gren v. Kolb.
hier
[På den anden led i venstre margen på første side:]
ad N 92. Fremlagt i Cftr Thorvaldsens Bo d 13 Juli 1844
GustBrock