Wohlgebohrner Herr!
Mit besonderm Vergnügen hat unsere Regierung aus einem ihr vorgelegten Schreiben das in Rom sich aufhaltenden Zürch’er’schen Bildhauers Herrn Keller vernommen, dass ihr Kantons angehörigen Franz Studer von Hägendorf durch seine Arbeiten und seinen anhaltenden Fleiß einen wirklichen Beruf für die Bildhauerkunst an den Tag lege und daß Sie Wohlgebohrner Herr! aus diesem Grunde und wegen seiner guten Ausführung sich bewogen gefunden haben, ihm in Ihre berühmte Werkstätte aufzunehmen und mit Auszeichnung zu behandlen.
Das Zeugniß, so Sie zu Gunsten des jungen Studer ausgestellt, so wie das von ihm aus Marmor verfertigte Basrelief /: die heilige Familie vorstellend :/ welches er als Probe seiner Fortschritte in dieser Kunst übersendt hat, laßen die Regierung mit Recht hoffen, daß Studer unter Ihrer geschikten Anleitung es in dem betrettenen Künstler=Pfade weitbringen und sich und seinem Vaterlande dermaleinst Ehre machen werde. Als Erkenntlichkeit für das übermachte Geschenk und als Aufmunterung in dem bis her bewiesenen Fleiße fortzufahren, hat die Regierung dem Franz Studer eine Recompenz von Louis d’ors 30 bestimmt, welche Summe er in einen Wechsel auf Rom erhalten wird.
Indem wir Ihnen Wohlgebohrner Herr! obiges anzeigen, sollen wir nach besonders Namens der Regierung die für den jungen Studer bewiesene Theilnahme Ihnen bestens verdanken und denselben Ihrem fernere gütigen Wohlwollen und Ihrer Aufsicht anempfehlen, womit wir Sie Wohlgebohrner Herr! unserer besondern Hochschäzung und Verehrung zuversichern die Ehre haben.
Der Präsident der Finanzraths
Ludwig von Roll f: das Raths.
Namens des Finanzraths
Amanzaunholz
Solothurn d. 28’ Oktob. 1826.