No. 6678 of 10318
Sender Date Recipient
Conrad Hinrich Donner [+]

Sender’s Location

Altona?

23.1.1835 [+]

Dating based on

Dateringen fremgår ikke af brevet. Brevet har tidligere været dateret til 1838, men må ud fra sammenhængen og brevets indhold være et bilag til Conrad Hinrich Donners brev af 23.1.1835.

Bertel Thorvaldsen [+]

Recipient’s Location

Rom

Information on recipient

Ingen udskrift.

Abstract

The commentary for this letter is not available at the moment.

See Original
  Nachdem ich bey dem Handlungshause des Herrn Conrad Hinrich Donner folgende Königlich Dänische Obligationen deponirt habe: S. Rbthl: 12800. – schreibe Zwölf Tausend Acht Hundert Reichsbankthaler Silber zu 4% Jährliche Zinsen, sämmtlich auf meinen Namen geschrieben so wünsche ich daß besagtes Handlungshaus dieses Depot auf folgende Weise verwalte und zwar auf jedem Fall bis zum 31 Decb 1858. Zuerst ertheile ich hiedurch dem Herrn Conrad Hinrich Donner und dessen Successores Vollmacht, die Zinsen obiger auf meinem Namen geschriebenen Obligattionen zu erheben. –
  Demnächst ersuche ich dieselben, die erhobenen Zinsen sofort wieder in Königl. Dänische Obligationen anzulegen und damit jeder Zeit fortzufahren, solchergestallt daß durch alle bis zum 31 Decb 1858 eingehenden Gelder das Obligations Capital vermehrt wird. –
  Ueber das auf diese Weise angewachsene sämmtliche Obligations Capital verfüge ich folgendermaassen:
1. Zunächst bestimme ich es meinem geliebten Enkel (: der Name :) und dessen in der Ehe erzeugten Kindern, und wenn derselbe am 31 Decbr 1858 am Leben ist sollen ihm sämmtliche Obligationen, sowohl den Stamm Obligationen als die hinzugekommenen als sein freyes Eigenthum zur freundlichen Erinnerung an seinen Großvater übergeben werden. –
  Wäre jedoch mein geliebter Enkel am 31 Decbr 1858 nicht mehr am Leben, hätte aber Eheliche Decendenz hinterlassen, so sollen die Vormünder freylich hier selbe auch sämmtliche Obligationen erhalten dürfen, jedoch zur Erziehung des Kindes oder der Kinder nur die Zinsen verwenden, haben aber den ganzen Obligationsbetrag dem Kinde oder den Kindern bey deren Mündigkeit zum freyen Eigenthum auszuliefern. –
  Wäre jedoch mein gedachter geliebter Enkel (: der Name :) vor dem 31 Decbr 1858 und ohne Hinterlassung ehelicher LeibesErben mit Tode abgegangen so ist vorstehende, Art 1, – gemachte Verfügung hinfällig und bitte ich dann:
2. Das Handlungshaus des Herrn Conrad Hinrich Donner wolle fortfahren die sämmtlichen Obligationen in Gewahrsam zu behalten und die Zinsen zu erheben, diese Zinsen jedoch nicht wieder zu belegen, sondern sie jährlich meiner Tochter bis zu deren Todestag und zwar am 2 Januar 1860 zum ersten male, auszukehren. –
  Wenn jedoch meine Tochter bey ihrem Absterben ausser dem jetzt lebenden Sohn noch andere eheliche LeibesErben hinterlassen hat, so wird, ihr Tod möge vor dem 31 Decb 1858 oder später erfolgt seyn, das ObligationsCapital den Vormündern der Kinder übergeben um in allem so zu verfahren wie den Vormündern in Art. 1. aufgelegt ist; – wohlverstanden daß dieser ganze Art. 2. als nicht gemacht anzusehen ist, wenn Art. 1. im Voraus hat in Ausführung gebracht werden können. –
3. Hätte indeß die Vorsehung es so verfügt, daß am 31 Decb 1858 keine der eingesetzten Erben existirten so will ich daß auf immerwährende Zeit die Zinsen des dann gesammelten Obligations Capitals zur Unterstützung junger Dänischer Künstler dienen sollen und hat das Handlungshaus des Herrn Donner dann sämmtliche Obligationen entweder sodann gleich oder nach dem Tode meiner Tochter derjenigen Beförde zu überliefern, die der König dazu designiren wird. –
  Alles vorstehende bleibt unwiderruflich festgestellt, in so ferne ich nicht durch ein späteres von mir in Gegenwart von Zeugen vollzogenes Testament anderweitig verfüge. –
General Comment

Dette brev er antagelig et bilag til brev fra Conrad Hinrich Donner af 23.1.1835.

Archival Reference
m22 1838, nr. 92
Last updated 07.01.2013 Print