No. 9942 of 10318
Sender Date Recipient
Stuttgarter Kunstschule [+]

Sender’s Location

Stuttgart

10.4.1845 [+]

Dating based on

Dateringen fremgår af brevet.

Eksekutorerne for Thorvaldsens bo [+]

Recipient’s Location

København

Information on recipient

Udskrift: Ingen udskrift.

Abstract

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Ansprüche
Seiner Majestät des Königs von Württemberg
und
des Württembergischen Staats
an
die von dem verstorbenen Staatsrath von Thorwaldsen
hinterlassenen plastischen Werke.
––––

In einer in öffentlichen Blättern erschienenen Bekanntmachung der bestellten Vollstrecker des Thorwaldsen’schen Testaments vom Anfang Septembers vorigen Jahrs haben dieselben Jedermann aufgefordert, der an die Masse der Erbschaft Rechte zu haben glaubt, dieselben bis zum 28. Juni 1845. zu legitimiren.

Dieser Aufforderung entspricht hiemit die unterzeichnete Direction der Königlich Württembergischen Kunstschule zu Stuttgart in Folge erhaltenen höchsten Auftrages mit nachfolgender Ausführung und Legitimation des Anspruchs der von ihr vertretenen Staatsanstalt:

Ueber eine von dem Königlich Dänischen Etatsrath Albert von Thorwaldsen durch die Vermittlung des Königlich Württembergischen Consuls zu Rom, von Kolb, Seiner Majestät dem König von Württemberg im Jahr 1836. angebotene und durch höchste Entschließung Seiner Majestät vom 4. November desselben Jahrs dankbar angenommene Schenkung einer Anzahl seiner Modelle hat der Schenkgeber unterm 25. März 1837. eine eigenhändig unterzeichnete Urkunde an Seine Königliche Majestät eingesendet, wovon hier eine beglaubigte Abschrift angeschlossen ist.

Die in obigem Verzeichniß enthaltenen Gegenstände wurden im Laufe des Jahres 1838. in drei verschiedenen Transporten mit Ausnahme folgender Werke:

Mars und Amor, colossale Gruppe,
Der ruhende Löwe, “ Statue,
Priamus, Basrelief,
Prometheus,
Minerva,
Herkules, } 4. große Medaillons,
Hebe,
5. Skizzen der besseren Arbeiten,
2. Ausführungen in Marmor,
nach Stuttgart überliefert.

Die Sendung der so eben aufgeführten Werke wurde, wie der beigeschlossene Auszug eines Schreibens des Königl. Württenbergischen Consuls zu Rom ddo. 22. September 1838. ergibt, verschoben, theils weil eben damals Ausarbeitungen nach denselben in der Anfertigung begriffen waren, theils und hauptsächlich, weil der Königl. Consul zu Rom wegen der Wahl der Skizzen und der Anordnung zu den zwei zugesagten Ausführungen in Marmor die Zurückkunft des Herrn von Thorwaldsen, welcher im Sommer 1838. nach Copenhagen abgereist war, erwarten wollte. Bekanntlich kam Thorwaldsen erst im Jahr 1841. nach Rom zurück, und seine Wiederabreise von da nach Copenhagen erfolgte früher, als der Consul vermuthet hatte, zu einer Zeit, wo die befragte Angelegenheit noch nicht in Ordnung gebracht war. In gleicher Weise überraschend trat der Tod des großen Meisters ein, ehe derselbe wegen der Auswahl der Skizzen und der Ausführungen in Marmor Anordnungen getroffen hatte.

Als die Executoren des Thorwaldsen’schen Testaments Anstalt trafen, die dem Württembergischen Staat geschenkten, von dem Nachlasse Thorwaldsen’s noch nicht ausgesonderten Gegenstände von Rom nach Copenhagen abführen zu lassen, legte der Königlich Württembergische Consul hingegen unterm 14. April 1844. eine feierliche Protestation ein.

Wenn die Testaments-Executoren dieser Protestative ungeachtet die befragten Gegenstände einstweilen nach Copenhagen abführen ließen, statt den Rechten eines mit Dänemark befreundeten Souverains die gebührende Beachtung zu widmen, so mag hiezu einigermaßen der Umstand beigetragen haben, daß der Consul in seiner Protestation erklärt hatte, die in Anspruch genommene Schenkung durch eine Unterschrift des Herrn von Thorwaldsen nicht nachweisen zu können. Ganz muß demselben hiebei die obgedachte, von dem Schenkgeber selbst unterfertigte und durch Vermittlung des Consuls an Seine Majestät den König von Württemberg eingesendete Urkunde aus dem Gedächtniß gekommen gewesen seyn, welche Dasjenige unmittelbar und unwidersprechlich beweist, was allerdings auch durch andern Beweismittel und namentlich durch die Aussagen mehrerer unverwerflichen Zeugen dargethan werden könnte.

Was die auf testamentarische Verfügungen des Herrn von Thorwaldsen gegründeten Ansprüche der Stadt Copenhagen betrifft, so ist für sich klar, daß diese vom Jahr 1838. und später sich datirenden Verfügungen, durch welche Thorwaldsen der gedachten Stadt seinen artistischen Nachlaß vermachte, auf Werke sich nicht erstrecken konnten, welche lange vorher schon durch eine in bester Form zu Stande gekommene Schenkung Eigenthum Seiner Majestät des Königs von Württemberg geworden waren und über welche daher Thorwaldsen nicht mehr verfügen konnte.

Es kann gegen die diesseitigen Ansprüche an den noch nicht ausgelieferten Theil der Schenkung nicht eingewendet werden, daß Thorwaldsen später dem Württembergischen Staat noch mehrere Werke, namentlich vier Apostel- und eine Christus-Statue, geschenkt habe, welche in der Urkunde vom 25. März 1837. nicht genannt waren. Denn abgesehen davon, daß der, welcher diese Einwendung vorbringen wollte, beweisen müßte, daß jene in der Urkunde von 1837. nicht genannten Werke der Königlich Württembergischen Regierung von Thorwaldsen als Austausch gegen die in dieser Urkunde genannten, aber noch nicht abgelieferten Werke übermacht und von ihr in diesem Sinne angenommen worden seyne, so läßt sich durch eine Reihe amtlicher Berichte des Consuls Kolb sogar positiv das Gegentheil beweisen, d. h. es läßt sich beweisen, daß Thorwaldsen schon vor der Ausstellung der Urkunde vom 25. März 1837. die Absicht erklärt hatte, außer den in dieser verzeichneten Werken noch mehrere weitere der Königlich Württembergischen Regierung schenkungsweise zu übermachen, und daß er in diesem Sinne denn auch wirklich bei dem ersten und dritten Transport den zuvor schon zur Verfügung der Württembergischen Regierung gestellten Werken noch einige weitere Abgüsse und Modelle hinzufügte.

Die Königlich Württembergische Regierung zweifelt keinen Augenblick, daß die Herren Executoren des Thorwaldsen’schen Testaments nach genommener Kenntniß von der vorstehenden Auseinandersetzung ihre Verpflichtung erkennen werden, aus den von ihnen zur Hand genommenen Werken Thorwaldsen’s diejenigen derselben, welche Kraft rechtsverbindlicher Verfügung des großen Meisters Seiner Majestät dem König von Württemberg und dem Württembergischen Staate angehören, den letzteren sofort zu verabfolgen. Hiebei stellt der Königliche Regierung die von dem verstorbenen Meister nicht mehr selbst getroffene Auswahl der fünf Skizzen und zweier Ausführungen in Marmor zunächst dem Ermessen derjenigen anheim, welche jetzt die Person Thorwaldsen’s in dieser Beziehung rechtlich zu vertreten haben, sie setzt aber voraus, daß hiebei der Wille des Verstorbenen, wie er sich namentlich in den Sätzen

fünf Skizzen der besseren Arbeiten,

eine Marmor-Statue und Basrelief
aussprach, gewissenhaft werde erfüllt werden.

Das Original der in Abschrift beiliegenden Urkunde vom 25. März 1837. wird einem Beauftragten der Königlich Dänischer Regierung oder der Thorwaldsen’schen Executoren hier oder in der Kanzlei der Königlichen Bundestags-Gesandtschaft zu Frankfurt auf Verlangen zur Einsicht gegeben werden.

Stuttgart den 10. April 1845.

Die Direction der Königl. Württembergischen
Kunstschule.

Löstler[?]

/ Wagner

[På den anden led i venstre margen:] Fremlagt i Cftd Thorvaldsens Bo den 11 Juni 1845

GustBrock

Archival Reference
Landsarkivet for Sjælland, Landsover- samt Hof- og Stadsretten, Københavns Skiftekommission, Eksekutorboer 1790 – 1919, pk. 445, nr. 77
Last updated 08.08.2012 Print