Wir
Stadt-Schultheiß und Stadträthe
der
Königlich Württembergischen
Haupt- und Residenz-Stadt
Stuttgart
urkunden und bekennen hiemit, daß wir in Uebereinstimmung mit dem Bürger=Ausschuße beschloßen haben
Seiner Hochwohlgeboren
Herrn
Albert von Thorwaldsen
Ritter des Friedrichs-Ordens
Kommenthur des Ordens der Württembrg: Krone &cet: &ct:
welcher unserem Vaterlande manches Zeichen Seines bildenden Geistes freundlich zugewendet, der Stadt Stuttgart aber, insbesondere durch die Erfindung und Stiftung der Form für das Denkmal unseres großen Landsmanns
“Schiller,,
einen wichtigen Dienst geleistet hat, als einen Beweis unserer Verehrung und Dankbarkeit, das Gemeinde=
Bürger-Recht
zuverleihen.
Zu Vollziehung dieses Beschlusses ist das gegenwärtige
Diplom
mit dem großen Stadt-Siegel ausgefertigt und dem Herrn
Ritter von Thorwaldsen
feierlich überreicht worden.
Stuttgart den 9.ten Juli
Eintausend achthundert Vierzig und eins
Stadt-Schultheiß und Stadträthe
Georg Gottlob Gutbrod C.A.J.[?] Binder Fr. Ritter
Gottfried Häcker[?] Becker
J.[xxxxx]frock. Autenrieth[?]
Helfferich Schumacher.
Brodhag.
Denninger Muntchel[?]
Hech[?] Kreuser. Unkel[?]
Schmid[?] Dihm.
Dann.