22.10.1842

Sender

Generalpostdirektionen

Sender’s Location

Hamburg

Recipient

Bertel Thorvaldsen

Recipient’s Location

Hamburg

Information on recipient

Ingen udskrift.

Dating based on

Dateringen fremgår af billetten.

Abstract

Thorvaldsen’s ticket for the stagecoach between Hamburg and Kiel.

Document

Königl. Diligence zwischen Kiel und Hamburg.
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Passagier-Billet

für Herr Conferenzrath Thorwaldsen
zu Fahrt von Hamburg nach Kiel

Platz: No 7
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Die Post geht ab Hmnd.I um 5 Uhr MorgII am Sonnabend den 22 Octo 184 2

Es ist bezahlt:
a) Passagiergeld, worin Alles einbegriffen ist, was der Reisende zu bezahlen hat, sowohl am Abgangs- als am Ankunftsorte und auf den Stationen unterweges, imgleichen Postillon-Trinkgeld und Litzenbrudergeld.
b) an Ueberfracht für 75 PfundIII
Rbgld.
4
Cour.
78
 
 
411

Summa:

An Gepäck ist eingeliefert
zusammen an Gewicht,     [pfund], wovon 50 [pfund] frei sind.

Hamburg den 22 Octo 184 2

Königl. Postexpedition.


Zur NachrichtIV.

1) Das Passagier-Billet ist nur für den Tag, auf welchen es lautet, und für diejenige Person gültig, auf deren Namen es ausgefertigt worden ist. Dasselbe muß von dem Reisenden während der Reise aufbewahrt werden, da es auf Verlangen auf jedem Postcomtoir vorgezeigt werden muß. Der bestellte Platz muß sogleich bezahlt werden. Rückgabe des Postgeldes findet nicht Statt, wenn der Reisende seine Reise aufgiebt oder verschiebt oder sich erst nach Abfahrt der Post einfinden sollte.
Die Post geht zur festgesetzten Zeit ab, und haben die Reisenden sich daher eine Halbestunde vor der oben angezeigte Stunde in der Expedition einzufinden, so wie auch unterweges die Bestimmungen zu befolgen, welche in Ansehung des Aufenthalts und der Wiederabfertigung der Post auf den Stationen ertheilt worden sind. Die Reisenden haben sich sonst selbst zuzuschreiben, wenn die Post abfährt, ohne sie mitzunehmen. Alles Anhalten vor der Stadt, Privat- oder Gasthäusern ist verboten.
2) Jeder Reisende ist bei der Einschreibung dazu berechtigt, sich einen der noch unbesetzten Plätze in der Postkutsche zu wählen, welchen er gleichfalls während der Dauer der Reise zu behalten berechtigt ist, insofern er nicht nach dem Zugang, den seine Nummer ihm giebt, bei Abgang von Reisende, seinen Platz zu verändern wünscht.
3) Die Abholung des Reisegepäcks von der Wohnung der Reisenden nach dem Posthause und dessen Beförderung vom Posthause nach deren Wohnung wird vom Litzenbruder der Station besorgt, insofern die Reisenden ihre Wohnung oder ihren Aufenthalt in der Stadt selbst haben.
4) Alles, was die Reisenden für ihre Beförderung &c. von dem einem zum andern, im Passagierbillet angegebenen Orte zu bezahlen haben, ist in der vorangeführten Summe einbegriffen. Sie haben daher für die Beförderung durchaus Nichts weiter zu entrichten.
5) Wird der Reisende durch Krankheit an der Abreise oder Weiterreise gehindert, und Solches vor Abgang der Post angezeigt und durch ärztlichen Attest gehörig nachgewiesen wird, so findet die Beförderung für das erlegte Postgeld nach der Genesung Statt. Der Reisende, welcher von dem bezahlten Platze bis zu dem Orte, wohin er sich hat einschreiben lassen, nicht Gebrauch macht, kann zu Gunsten eines Andern nicht über diesen Platz disponiren, sondern der Platz gehört dann dem Postwesen.
6) Das Gepäck der Reisenden darf nur in ledernen Koffern Felleisen, Mantelsäcken oder Reisetaschen bestehen, und können 50 [pfund] von den Reisenden frei mitgenommen werden; es wird aber der Reisende im Ganzen ein Gewicht bis zu 75 [pfund] gegen die in der Taxe festgesetzte Gebühr mit sich führen können.
7) Das Gepäck muß spätestens eine Stunde vor Abgang der Post, und wenn die Abfahrt in der Nacht oder früh Morgens erfolgt, Abends zuvor in das Postexpeditionscomtoir geliefert werden.
8) Jedes einzelne Stück Reisegut muß mit Adresse und Bestimmungsort versehen werden, wobei bemerkt wird, daß das Postwesen in dem Fall, daß das eine oder das andere Stück während der Landbeförderung verloren gehen sollte, nur den Werth des eingelieferten und gewogenen Reiseguts, (worunter weder Waaren, baares Geld noch Obligationen, Schuldverschreibungen oder dergleichen verstanden werden) erstattet, wenn der Reisende am Abgangsorte bei der Einschreibung dem beikommenden Postbeamten den Werth aufgegeben und dieser in das Passagier-Billet eingetragen worden. Die Reisenden haben auf ihre Reisegeräthe und andere Sachen, die sie zur Bequemlichkeit selbst mit in den Wagen nehmen und die mit dem Gepäcke nicht gewogen und der Postanstalt nicht übergeben worden, selbst Acht zu geben, indem das Postwesen nicht dafür haftet.
9) Kranke Personen und Kinder unter 4 Jahren, so wie Personen in trunkenem Zustande dürfen zur Mitreise nicht angenommen werden, sondern sind von den Postexpediteuren zurückzuweisen.
10) Das Tabackrauchen ist nicht gestattet.
11) Hunde dürfen in den Wagen nicht aufgenommen werden.
12) Es ist den Postillons auf’s Strengeste untersagt, die Reisenden um eine Douceur anzusprechen, oder ein solches anzunehmen, wenn auch die Reisenden es ihnen geben wollen.
13) In jeder Postexpedition befindet sich ein Controlbuch, in welches, in Gegenwart des Postbeamten, etwanige Beschwerden eingeschrieben werden können.
14) Jeder Reisende wird ersucht, der Generalpostdirection von Uebertretungen dieser Vorschriften oder von sonstigen Unordnungen Anzeige zu machen, und Solches auf dem Stundenzettel zu bemerken, zu welchem Ende der Reisende sich diesen von jeder Postexpedition vorlegen lassen kann.

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General Comment

Dette er en billet til postruten mellem Hamburg og Kiel. Thorvaldsen rejste med postdiligencen på strækningen 22.10.1842 i selskab med Frederikke Wallick. De fulgtes hele vejen fra Rom til København, se mere herom i Rejsen til Danmark, oktober 1842.
En lignende billet blev udstedt til Thorvaldsens rejseledsager.


Afstanden mellem Hamburg og Kiel er ca. 100 km, men det lod sig gøre selv under de datidige forhold at tilbagelægge strækningen på en dag, uden tvivl pga. den chaussé, som Generalpostdirektionen havde nyanlagt i 1830’erne for at sikre en hurtig og bedre befordring mellem landsdelene i det danske rige, jf. David, op. cit. sp. 863.
Ved ankomsten til Kiel fortsatte Wallick og Thorvaldsen samme dag med dampskibet Frederik den Sjette mod København.

Archival Reference

m30 I, nr. 45

Thiele

Ikke omtalt hos Thiele.

Other references

Subjects

Commentaries

  1. Navnet på afgangsstedet i Hamburg er forkortet og p.t. uidentificeret.

  2. Det meget tidlige afgangstidspunkt kunne skyldes, at diligencen havde forbindelse til dampskibet Frederik den Sjette, som afgik fra Kiel.

  3. Thorvaldsen rejste faktisk med overvægt i form af et skrin, der i sig selv sandsynligvis vejede ca. 18-19 kilo.
    Fra hans rejseledsager, Frederikke Wallicks beretning vides det, at han medbragte “en lille Kasse, hvori Th. havde betydelige Kostbarheder”.
    Thiele IV, p. 188 kaldte bagagen for ”...et Reiseskrin, hvori han selv vilde føre sine kostbareste Sager med sig…”
    Læs mere om skrinet i Rejsen til Danmark, oktober 1842.

  4. Som det fremgår, følger her regelsættet for persontransporten på postvæsenets diligencerute.

Last updated 11.01.2016